Für das Neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) wurde kein Referendum ergriffen und so ist die Referendumsfrist am 14. Januar 2021 abgelaufen. Nun liegt der Ball beim Bundesrat, der in den kommenden Wochen über das Datum des Inkrafttretens des Neuen DSG entscheidet. Aufgrund der aktuell schwierigen global wirtschaftlichen Lage wird erwartet, dass das Neue DSG nicht vor Ende 2021 in Kraft treten wird. Zu beachten gilt jedoch, dass es keine Übergangsfrist zur Implementierung des Gesetzes gibt. Somit ist wichtig, dass frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihr Unternehmen begonnen wird, damit sichergestellt werden kann, dass Ihr Unternehmen weiterhin datenschutzkonform ab dem Stichtag der Einführung ist und bleibt. Die BECKER Consulting rät Ihnen, ab sofort mit der Umsetzung zu beginnen.
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